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Richtlinien zur Verleihung der Auszeichnung „Feuerwehrfreundlicher Betrieb“ Sichtbares Zeichen
Mit dem Förderschild sollen Arbeitgeber ausgezeichnet werden, welche in ihrem Betrieb ehrenamtliche Feuerwehrangehörige beschäftigen und diese positiv bei der Ausübung der dienstlichen Pflichten bei der Feuerwehr begleiten oder das Feuerwehrwesen ideell, materiell oder finanziell unterstützen. Das Förderschild soll Zeichen des Dankes und der Anerkennung sein sowie öffentliche Hervorhebung des Betriebes im Sinne der „Goodwill-Werbung" in der Bevölkerung. Beantragung
a) direkt durch den KFV Vorsitzenden und/oder das Gremium b) vom Wehrführer und/oder Bürgermeister
Ablauf: · Anträge müssen vom Wehrführer der zuständigen Kommune unterschrieben sein · Der Antrag muss eine ausführliche formlose Begründung beinhalten. · Die Urkunde unterschreibt der Kreisvorsitzende und der Landrat. · Die Urkunde und das Förderschild werden durch einen Vertreter des Kreisfeuerwehrverbandes und dem Landrat oder dessen Vertreter verliehen.
Die Mitglieder des Ausschusses setzen sich wie folgt zusammen: - der Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes - der Landrat oder dessen Vertreter Verleihung
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